GeRI Coburg

Gemeinnützige Gesellschaft für Resozialisierung und Integration verhaltensauffälliger und sozial benachteiligter Menschen mbH

Willkommen auf unserer Webseite! 


Über uns

Mit der GeRI gründete sich im Jahre 2002 eine gemeinnützige Einrichtung, welche die Förderung, Betreuung, Überwachung, Beratung, Beschäftigung, Lebenshilfe und Weiterbildung sozialbenachteiligter und/oder straffälliger Menschen zur Aufgabe hat.

Die Förderung, Betreuung, Überwachung und Lebenshilfe richtet sich an straffällig gewordene Jugendliche, die nach § 10 JGG eine diesbezügliche Weisung durch die Gerichte auferlegt bekommen haben. Hier ist vor allem § 10 Abs. 1, Nummer 4 bis 7 JGG maßgebend.

Weiter richten sich die oben genannten Aufgaben an Erwachsene, die im Rahmen von Bewährungsauflagen (§ 56 b StGB) gemeinnützige Arbeit verrichten müssen dies zu überwachen gilt und an Personen, die einen Betreuer benötigen.

Ein weiterer Bereich ist die Überwachung der Tilgung von Ersatzfreiheitsstrafen nach Artikel 293 EGStGB.

Im Bereich Beratung konzentriert sich die Einrichtung auf die Durchführung von Täter-Opfer-Ausgleichen nach § 46 a StGB.

In Kooperation mit den hiesigen Jobcentern werden betreffend die Beschäftigung arbeitspolitische Maßnahmen für Jugendliche und Erwachsene mit multiplen Vermittlungshemmnissen in den ersten Arbeitsmarkt durchgeführt.



Fachbereich KorA

 - Koordinierungsstelle für richterliche Auflagen und Weisungen -

Telefon (0 95 61) 79 44 5-10

Die Aufgaben von KorA umfassen die Bereiche Koordinierung und Vermittlung von gemeinnütziger Arbeit. Jugendliche und Erwachsene werden durch richterliche oder staatsanwaltschaftliche Weisung bzw. Auflage dazu angehalten oder verurteilt, gemeinnützige Arbeitsauflagen (geläufiger Sozialstunden) zu erfüllen.

Als Vermittlungsstelle zwischen Arbeitspflichtigen und gemeinnützigen Einrichtungen, sowie als direkter Ansprechpartner der Justiz, nimmt KorA eine direkte Schlüsselfunktion ein. Zentrale Überwachung und Berichtswesen über die tatsächliche Tilgung von Arbeitsauflagen gehören in diesem Zusammenhang ebenso zum Aufgabenkomplex, wie eine auf die individuellen Bedürfnisse der gemeinnützigen Einsatzstellen ausgerichtete Zuweisung der Jugendlichen und Erwachsenen.

Des Weiteren erfolgt die Durchführung von weiteren verfügten Auflagen wie z. B. Ermahnung, begleitete persönliche Entschuldigungen und Schadenswiedergutmachungen oder Herbeiführen schriftlicher Zustimmungen zur formlosen Einziehung von sichergestellten Asservaten.

 


Fachbereich BeWe und TOA

 - Betreuungsweisungen und Täter-Opfer-Ausgleich -

Telefon (0 95 61) 79 44 5-15

Die Erfahrungen im Bereich der Vermittlung von gemeinnütziger Arbeit im Fachbereich KorA und die veränderten gesellschaftlichen Bedingungen haben dazu geführt, dass es für sinnvoll und notwendig erachtet wurde, weitere sozialpädagogische Maßnahmen für das Jugendgericht – den Betreuungshelfer – anzubieten.

Es handelt sich um eine Einzelmaßahme für Jugendliche und junge Erwachsene, die angewiesen sind, sechs Monate mit mindestens einem Wochenkontakt mit dem Bereuungshelfer zusammenzuarbeiten. Die individuelle Bedürfnis- und Problemlage bestimmt den Inhalt, so dass u. a. die Straftat und die resultierenden Folgen, berufliche und schulische Orientierung, familiäre Schieflagen oder Schuldenregulierung und viele weitere Themen behandelt und bearbeitet werden.

Mit Täter-Opfer-Ausgleich wird ein Instrument beschrieben, mit welchem unter dem Prinzip der Freiwilligkeit Opfer einer Straftat und Täter per Hilfestellung eines Vermittlers die Möglichkeit geboten wird, den der Straftat zu Grunde liegenden zwischenmenschlichen Konflikt außergerichtlich miteinander zu lösen.

Initiative entwickelt hier in der Regel die Staatsanwaltschaft gemäß § 155 a StPO bei geeigneten Fällen. 

Generell sind die Ziele eine einvernehmliche Regelung zwischen Geschädigten und Beschuldigten unter Berücksichtigung der Anliegen beider Seiten mit dem Hinblick auf Reduzierung von Konfliktfolgen und Folgekonflikten. Die Autonomie der Konfliktparteien soll jedem Zeitpunkt gewahrt werden und vereinbarte Regelungen erfüllt und Ungerechtigkeiten vermieden werden.

 


Fachbereich BOB

- Berufliche Orientierung und Beschäftigung -

Telefon (0 95 61) 79 44 5-14

Die derzeitige Situation auf dem Arbeitsmarkt erschwert vielen Jugendlichen und Erwachsenen Fuß zu fassen. (Re-) Integration in den ersten Arbeitsmarkt bedarf besonderer Voraussetzungen, so dass im Bedarfsfall Maßnahmen zum Abbau von Vermittlungshemmnissen, niederschwelliges Heranführen an alltägliche Arbeits- und Betriebsstrukturen durch praktisch angeleitete Arbeit sowie Hilfestellung zur Überwindung von Hilfebedürftigkeit notwendig sind.

Im Rahmen von Arbeitsprojekten in Kooperation mit den hiesigen Jobcentern führen wir Maßnahmen mit dieser Zielsetzung durch.